erneuerbare Energie...

Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:
Am 08.06.2023 um 11:38 schrieb Thomas Heger:

Ich meinte die Beamten, die die nötigen Testate (\'Energieausweis\')
absegnen müssen.

Woraus leitest Du eine Verpflichtung ab, dass alle Energieausweise von
Beamten abgesegnet werden müssten?

Von solchen Bescheinigungen werdem zig Millionen benötigt, wenn das GEG
tatsächlich ratifiziert werden sollte, da sowas für Verkauf und
Vermietung vorgeschrieben ist (ab nächstem Jahr).

Energieausweise sind bereits nach heute geltendem Recht (GEG) für
Neuerrichtung, wesentliche Änderungen, Verkauf und Vermietung von
Wohngebäuden vorgeschrieben.
Welche neuen oder zusätzliche Bescheinigungen schweben Dir in obiger
Behauptung vor?

Das ist ja schön, aber der Entwurf der \'Grünen\' für das neue GEG meint
natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die
vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Dazu gehören übrigens auch Kellerwände, welche ebenfalls gegen
Wärmeverlust ans Erdreich abgedichtet werden müssen und wofür ein
bestimmter Wärmeübergangswiderstand vorgeschrieben wird.

Und nur falls sich jemand überhaupt nicht mit dem Bau auskennt:

die Kellerwände liegen meist im Erdreich und dies idR unterhalb der
Straßenebene, des Gartens, der Terasse und von Kabeln und Wegen.

Und da soll nun bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland eine
Isolierschicht angebracht werden. Und darüber braucht man ein Testat.

Ich schätze mal, dass man sowas abitioniertes nicht in dreißig Jahren
schafft zu bauen (bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland).

Ich schätze auch, dass man dafür nicht genügend Handwerker findet und
nicht genügend Finanzen und das alles zu bezahlen, selbst wenn man sich
so lange Zeit läßt.

Aber ganz gewiss wird das nicht fertig bis zum nächsten Jahr.


Meine Erfahrungen mit dem Deutschen Beamtenapparat sind aber nicht so,
dass ich den hiesigen Beamten zutrauen würde, bis zum 1.1.2024 einige
zig Millionen Energieausweise zu bestätigen.

Niemand verlangt oder plant zu verlangen, dass bis zum 01.01.2024 zig
Millionen Energieausweise von Beamten zu bestätigen wären.

Das GEG bestimmt, dass bestimmte Testate bei staatlichen Stellen
einzureichen sind.

Ich nehme mal an, dass man die Zustimmung dieser Stellen benötigt,
allerdings bin ich da nicht so sicher.

Falls man aber eine Zustimmung staatlicher Stellen benötigt für
irgendwas wichtiges, dann würde der Beamtenapparat notwendigerweise
einen Flaschenhals bilden und sich davon die eingereichten Papiere stauen.

Sowas ist aber grundsätzlich SUPER-schlecht, da Engstellen bei
staatlichen Antragstellen immer zu unerwünschten Effekten führen.

....


TH
 
Am 08.06.2023 um 16:19 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

Diese politische Einflussnahme unterliegt logischerweise auch nicht
dem Einfluss steigender Zinsen, weswegen Zinssteigerungen selber die
Inflation nur weiter anheizen.

Das Mittel der Zinserhöhung ist daher gefährlich, da nicht durch den
Markt erzeugte Preisteigerungen auch nicht mit Mitteln des Marktes
bekämpft werden können.

Erdogan hat ja ganz tolle Erfolge mit seinen Zinssenkungen.

????????

Die Türkei hat tatsächlich eine erhebliche Inflation, welche nicht oder
zumindest nicht ausschließlich auf staatliche Eingriffe in den Markt
zurückgehen.

Hier wäre das Mittel der Zinserhöhung meiner Ansicht nach angebracht.

Aber in Deutschland fehlt der für eine Inflation nötige
Nachfrageüberschuß. Statt dessen steigen bestimmte Preise urplötzlich,
\'bouncen\' dann ein wenig auf hohem Niveau herum und fallen plötzlich wieder.

Das spricht nicht für Preisteigerungen durch erhöhte Nachfrage
allgemein, sondern für staatliche Intervention (etwa durch Sanktionen
gegen Russland oder z.B. höhere Mindestlöhne).


TH
 
Thomas Heger wrote:
Am 08.06.2023 um 16:19 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

Diese politische Einflussnahme unterliegt logischerweise auch nicht
dem Einfluss steigender Zinsen, weswegen Zinssteigerungen selber die
Inflation nur weiter anheizen.

Das Mittel der Zinserhöhung ist daher gefährlich, da nicht durch den
Markt erzeugte Preisteigerungen auch nicht mit Mitteln des Marktes
bekämpft werden können.

Erdogan hat ja ganz tolle Erfolge mit seinen Zinssenkungen.


????????

Die Türkei hat tatsächlich eine erhebliche Inflation, welche nicht oder
zumindest nicht ausschließlich auf staatliche Eingriffe in den Markt
zurückgehen.

Hier wäre das Mittel der Zinserhöhung meiner Ansicht nach angebracht.

Mit der Inflation kann man eine Weile leben, aber eine Zinserhoehung
koennte
eine Wirtschaftskrise hervorrufen, und sowas haette Erdogan die
Wiederwahl gekostet,
deshalb hat er das nicht getan.
Die Inflation blieb hoch, aber die Tuerkei hatte Wirschaftswachstum seit
2009, jedes Jahr.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14556/umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-in-der-tuerkei/
 
Am 10.06.2023 um 07:59 schrieb Thomas Heger:
Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:
Am 08.06.2023 um 11:38 schrieb Thomas Heger:


Energieausweise sind bereits nach heute geltendem Recht (GEG) für
Neuerrichtung, wesentliche Änderungen, Verkauf und Vermietung von
Wohngebäuden vorgeschrieben.
Welche neuen oder zusätzliche Bescheinigungen schweben Dir in obiger
Behauptung vor?

Das ist ja schön, aber der Entwurf der \'Grünen\' für das neue GEG meint
natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die
vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Wenn es 14 Jahre lang für mit den alten Energieausweisen problemlos
ging, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es mit neuen
Energieausweisen nicht auch problemlos gehen könnte.

Dazu gehören übrigens auch Kellerwände, welche ebenfalls gegen
Wärmeverlust ans Erdreich abgedichtet werden müssen und wofür ein
bestimmter Wärmeübergangswiderstand vorgeschrieben wird.

Und nur falls sich jemand überhaupt nicht mit dem Bau auskennt:

die Kellerwände liegen meist im Erdreich und dies idR unterhalb der
Straßenebene, des Gartens, der Terasse und von Kabeln und Wegen.

Und da soll nun bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland eine
Isolierschicht angebracht werden. Und darüber braucht man ein Testat.

Ich schätze mal, dass man sowas abitioniertes nicht in dreißig Jahren
schafft zu bauen (bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland).

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,

Ich schätze auch, dass man dafür nicht genügend Handwerker findet und
nicht genügend Finanzen und das alles zu bezahlen, selbst wenn man sich
so lange Zeit läßt.

Aber ganz gewiss wird das nicht fertig bis zum nächsten Jahr.

Und jetzt müsstest Du noch nachweisen, dass in irgendeinem Gesetzentwurf
drin steht, dass es bis nächstes Jahr fertig sein muss. Ohne den Entwurf
zu kennen, den Du meinst, bin ich sicher, dass es eine solche Regelung
nicht gibt,


Niemand verlangt oder plant zu verlangen, dass bis zum 01.01.2024 zig
Millionen Energieausweise von Beamten zu bestätigen wären.


Das GEG bestimmt, dass bestimmte Testate bei staatlichen Stellen
einzureichen sind.

Zitiere bitte die Stelle

Ich nehme mal an, dass man die Zustimmung dieser Stellen benötigt,
allerdings bin ich da nicht so sicher.

Zitiere einfach die Stelle. Dann können wir es nachlesen
 
Am 10.06.2023 um 12:41 schrieb Peter Mayer:
Am 10.06.2023 um 07:59 schrieb Thomas Heger:
Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:
Am 08.06.2023 um 11:38 schrieb Thomas Heger:


Energieausweise sind bereits nach heute geltendem Recht (GEG) für
Neuerrichtung, wesentliche Änderungen, Verkauf und Vermietung von
Wohngebäuden vorgeschrieben.
Welche neuen oder zusätzliche Bescheinigungen schweben Dir in obiger
Behauptung vor?

Das ist ja schön, aber der Entwurf der \'Grünen\' für das neue GEG meint
natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die
vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Wenn es 14 Jahre lang für mit den alten Energieausweisen problemlos
ging, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es mit neuen
Energieausweisen nicht auch problemlos gehen könnte.

Das GEG ist ziemlich komplex und enthält etliche Paragraphen, wo
Mindeswerte für Isolation von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird.

Und soweit es mir bislang möglich war den Gesetzestext zu verstehen, ist
der Bauherr verpflichtet, die Einhaltung dieser Werte nachzuweisen.

Nur wenn er das tut, dann bekommt er einen Energieausweis und sonst nicht.

Daher sind Experten gefragt, welche die Einhaltung der Vorschriften
testieren und Beamte, welche die Testate absegnen.

Ich meine daher, dass dann die \'Energieausweise\' auch nicht mehr, wie
bisher, von Fachfirmen ausgestellt werden sollen, sondern erst mit der
Absegnung durch die Beamten gültig werden.

Da die meisten Beamten aber eher wenig von Altbausanierung verstehen,
werden die meisten das nicht können.

Einige Cracks wird es sicherlich in einigen Ämtern geben, aber die Masse
der Beamten wird eher wenig Ahnung und noch weniger Neigung besitzen, um
solche Massen von Bescheinigungen auszustellen.

Im übrigen ist das Gestz ohnehin Quatsch mit Soße, da es etwas
vorschreibt, dass unmöglich ist.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/geg-bmwk.html

Zitat:

\"Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung
(in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens
65 % erneuerbare Energie nutzen. \"

Das ist Unfug, weil Energie eine Erhaltungsgröße ist und daher weder
erzeugt noch vernichtet werden kann und schon garnicht erneuert.

Gemeint war aber ohnehin nicht Energie, sondern bestimmte Brennstoffe
oder Strom, die man wiederholt erzeugen kann ohne dabei angeblich
fossile Überbleibsel von toten Tieren zu verbrennen.

ABER:

die \'Erneuerbaren Energien\' (Wind und Sonne sind im wesentlichen
gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten
Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie
kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut
gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im Netz
letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter
Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist und
man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit \'erneuerbaren Energien\' heizen.

TH



Dazu gehören übrigens auch Kellerwände, welche ebenfalls gegen
Wärmeverlust ans Erdreich abgedichtet werden müssen und wofür ein
bestimmter Wärmeübergangswiderstand vorgeschrieben wird.

Und nur falls sich jemand überhaupt nicht mit dem Bau auskennt:

die Kellerwände liegen meist im Erdreich und dies idR unterhalb der
Straßenebene, des Gartens, der Terasse und von Kabeln und Wegen.

Und da soll nun bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland eine
Isolierschicht angebracht werden. Und darüber braucht man ein Testat.

Ich schätze mal, dass man sowas abitioniertes nicht in dreißig Jahren
schafft zu bauen (bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland).

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,

Ich schätze auch, dass man dafür nicht genügend Handwerker findet und
nicht genügend Finanzen und das alles zu bezahlen, selbst wenn man sich
so lange Zeit läßt.

Aber ganz gewiss wird das nicht fertig bis zum nächsten Jahr.

Und jetzt müsstest Du noch nachweisen, dass in irgendeinem Gesetzentwurf
drin steht, dass es bis nächstes Jahr fertig sein muss. Ohne den Entwurf
zu kennen, den Du meinst, bin ich sicher, dass es eine solche Regelung
nicht gibt,


Niemand verlangt oder plant zu verlangen, dass bis zum 01.01.2024 zig
Millionen Energieausweise von Beamten zu bestätigen wären.


Das GEG bestimmt, dass bestimmte Testate bei staatlichen Stellen
einzureichen sind.

Zitiere bitte die Stelle

Ich nehme mal an, dass man die Zustimmung dieser Stellen benötigt,
allerdings bin ich da nicht so sicher.

Zitiere einfach die Stelle. Dann können wir es nachlesen
 
Am 11.06.2023 um 08:48 schrieb Thomas Heger:
Am 10.06.2023 um 12:41 schrieb Peter Mayer:
Am 10.06.2023 um 07:59 schrieb Thomas Heger:
Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:
Am 08.06.2023 um 11:38 schrieb Thomas Heger:


Energieausweise sind bereits nach heute geltendem Recht (GEG) für
Neuerrichtung, wesentliche Änderungen, Verkauf und Vermietung von
Wohngebäuden vorgeschrieben.
Welche neuen oder zusätzliche Bescheinigungen schweben Dir in obiger
Behauptung vor?

Das ist ja schön, aber der Entwurf der \'Grünen\' für das neue GEG meint
natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die
vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Wenn es 14 Jahre lang für mit den alten Energieausweisen problemlos
ging, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es mit neuen
Energieausweisen nicht auch problemlos gehen könnte.


Das GEG ist ziemlich komplex und enthält etliche Paragraphen, wo
Mindeswerte für Isolation von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird.

Und soweit es mir bislang möglich war den Gesetzestext zu verstehen, ist
der Bauherr verpflichtet, die Einhaltung dieser Werte nachzuweisen.

Nur wenn er das tut, dann bekommt er einen Energieausweis und sonst nicht.

Daher sind Experten gefragt, welche die Einhaltung der Vorschriften
testieren und Beamte, welche die Testate absegnen.

Ich meine daher, dass dann die \'Energieausweise\' auch nicht mehr, wie
bisher, von Fachfirmen ausgestellt werden sollen, sondern erst mit der
Absegnung durch die Beamten gültig werden.

Da die meisten Beamten aber eher wenig von Altbausanierung verstehen,
werden die meisten das nicht können.

Einige Cracks wird es sicherlich in einigen Ämtern geben, aber die Masse
der Beamten wird eher wenig Ahnung und noch weniger Neigung besitzen, um
solche Massen von Bescheinigungen auszustellen.

Im übrigen ist das Gestz ohnehin Quatsch mit Soße, da es etwas
vorschreibt, dass unmöglich ist.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/geg-bmwk.html

Zitat:

\"Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung
(in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens
65 % erneuerbare Energie nutzen. \"

Das ist Unfug, weil Energie eine Erhaltungsgröße ist und daher weder
erzeugt noch vernichtet werden kann und schon garnicht erneuert.

Gemeint war aber ohnehin nicht Energie, sondern bestimmte Brennstoffe
oder Strom, die man wiederholt erzeugen kann ohne dabei angeblich
fossile Überbleibsel von toten Tieren zu verbrennen.

ABER:

die \'Erneuerbaren Energien\' (Wind und Sonne sind im wesentlichen
gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten
Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie
kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut
gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im Netz
letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter
Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist und
man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit \'erneuerbaren Energien\' heizen.

TH

Ich wiederhole einfach noch einmal meine Bitte an Dich. Alles Andere ist
in dieser Diskussion nicht zielführend, da Du ständig neue Kaninchen aus
dem Hut ziehst, anstatt zu Deinen alten Behauptungen Belege zu liefern:

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,
 
Am 11.06.2023 um 10:29 schrieb Peter Mayer:
Am 11.06.2023 um 08:48 schrieb Thomas Heger:
Am 10.06.2023 um 12:41 schrieb Peter Mayer:
Am 10.06.2023 um 07:59 schrieb Thomas Heger:
Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:
Am 08.06.2023 um 11:38 schrieb Thomas Heger:


Energieausweise sind bereits nach heute geltendem Recht (GEG) für
Neuerrichtung, wesentliche Änderungen, Verkauf und Vermietung von
Wohngebäuden vorgeschrieben.
Welche neuen oder zusätzliche Bescheinigungen schweben Dir in obiger
Behauptung vor?

Das ist ja schön, aber der Entwurf der \'Grünen\' für das neue GEG meint
natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die
vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Wenn es 14 Jahre lang für mit den alten Energieausweisen problemlos
ging, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es mit neuen
Energieausweisen nicht auch problemlos gehen könnte.


Das GEG ist ziemlich komplex und enthält etliche Paragraphen, wo
Mindeswerte für Isolation von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird.

Und soweit es mir bislang möglich war den Gesetzestext zu verstehen, ist
der Bauherr verpflichtet, die Einhaltung dieser Werte nachzuweisen.

Nur wenn er das tut, dann bekommt er einen Energieausweis und sonst
nicht.

Daher sind Experten gefragt, welche die Einhaltung der Vorschriften
testieren und Beamte, welche die Testate absegnen.

Ich meine daher, dass dann die \'Energieausweise\' auch nicht mehr, wie
bisher, von Fachfirmen ausgestellt werden sollen, sondern erst mit der
Absegnung durch die Beamten gültig werden.

Da die meisten Beamten aber eher wenig von Altbausanierung verstehen,
werden die meisten das nicht können.

Einige Cracks wird es sicherlich in einigen Ämtern geben, aber die Masse
der Beamten wird eher wenig Ahnung und noch weniger Neigung besitzen, um
solche Massen von Bescheinigungen auszustellen.

Im übrigen ist das Gestz ohnehin Quatsch mit Soße, da es etwas
vorschreibt, dass unmöglich ist.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/geg-bmwk.html


Zitat:

\"Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung
(in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens
65 % erneuerbare Energie nutzen. \"

Das ist Unfug, weil Energie eine Erhaltungsgröße ist und daher weder
erzeugt noch vernichtet werden kann und schon garnicht erneuert.

Gemeint war aber ohnehin nicht Energie, sondern bestimmte Brennstoffe
oder Strom, die man wiederholt erzeugen kann ohne dabei angeblich
fossile Überbleibsel von toten Tieren zu verbrennen.

ABER:

die \'Erneuerbaren Energien\' (Wind und Sonne sind im wesentlichen
gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten
Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie
kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut
gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im Netz
letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter
Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist und
man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit \'erneuerbaren Energien\' heizen.

TH

Ich wiederhole einfach noch einmal meine Bitte an Dich. Alles Andere ist
in dieser Diskussion nicht zielführend, da Du ständig neue Kaninchen aus
dem Hut ziehst, anstatt zu Deinen alten Behauptungen Belege zu liefern:

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/geg-20230419.pdf

Dieser Gesetzentwurf ist leider total unverständlich, da er auf dem von
mir aufs heftigste abgelehntem \'common law\' und dem darin verwendenten
\'inkrementellem Schema\' der Gesetzesänderungen beruht.

Es ist schlimm genug, wennn die Briten und Amis dies unsägliche System
verwenden. Aber in Deutschland könnte man theoretisch auch einfach die
Neufassung (inkl. aller Änderungen) beschließen.

Also geht nicht, was du von mir wolltest und ich muß eine geänderte
Entwurfs-Fassung des Gesetzes suchen.

Die hatte ich aber auch schon mal gesehen, weiß aber nicht mehr, wo das war.



TH
 
Am 10.06.2023 um 08:05 schrieb Thomas Heger:

Aber in Deutschland fehlt der für eine Inflation nötige
Nachfrageüberschuß. Statt dessen steigen bestimmte Preise urplötzlich,
\'bouncen\' dann ein wenig auf hohem Niveau herum und fallen plötzlich
wieder.

Dieser Effekt der erratischen Preissprünge war besonders spektakulär bei
Sonnenblumenöl und Butter.

Bei Sonnenblumenöl war wohl der Grund, dass mit dem Krieg in der Ukraine
die Sonnenblumenproduktion weltweit beeinträchtigt wurde.

Bei Butter (und Käse) kenne ich die Gründe nicht.

Aber Butter kostet derzeit etwa 1,40€ je 250 g und hat vor wenigen
Wochen noch mehr als doppelt so viel gekostet.

Irgendwelche Gründe wird es geben, aber schnelle Verdoppelung der Preise
und anschließende Halbierung spricht gegen eine Inflation.


TH



Das spricht nicht für Preisteigerungen durch erhöhte Nachfrage
allgemein, sondern für staatliche Intervention (etwa durch Sanktionen
gegen Russland oder z.B. höhere Mindestlöhne).


TH
 
Am 12.06.23 um 09:29 schrieb Thomas Heger:

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/geg-20230419.pdf

Dieser Gesetzentwurf ist leider total unverständlich, da er auf dem von
mir aufs heftigste abgelehntem \'common law\' und dem darin verwendenten
\'inkrementellem Schema\' der Gesetzesänderungen beruht.

Aha, du verstehst demnach den Gesetzesentwurf nicht, spinnst dir aber
dennoch allerlei zurecht, das der für Konsequenzen hat. Keine weiteren
Fragen.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Thomas Heger schrieb:
die \'Erneuerbaren Energien\' (Wind und Sonne sind im wesentlichen gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im Netz letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist und man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit \'erneuerbaren Energien\' heizen.
Das kann man durchaus so sehen. Man darf sich dann allerdings nicht
wundern, wenn man nicht ernst genommen wird.

--
mfg Rolf Bombach
 
Leo Baumann schrieb:
Ich habe nach meinen Ingenieurstudien noch die Wirtschaftsakademie des Handwerks in Münster besucht. Die beiden Fachbereiche sind vollkommen inkompatibel und beißen sich.-

Ich habe Monate gebraucht nach der Betriebswirtschaftsakademie den Quatsch wieder aus dem Schädel zu bekommen.-

Hat meinen Vater regelmässig zur Verzweiflung gebracht. Deine Zeitkonstante
kann ich daher bestätigen; er meinte, er brauche jeweils ein Semester,
um den Quatsch irgendwelcher Wirtschafts-Vorkurse wieder aus den Köppen
der betreffenden Studenten zu kriegen.

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 12.06.2023 um 14:32 schrieb Hanno Foest:
Am 12.06.23 um 09:29 schrieb Thomas Heger:

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes,
den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus
dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen,
dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der
Realität übereinstimmt,

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/geg-20230419.pdf


Dieser Gesetzentwurf ist leider total unverständlich, da er auf dem
von mir aufs heftigste abgelehntem \'common law\' und dem darin
verwendenten \'inkrementellem Schema\' der Gesetzesänderungen beruht.

Aha, du verstehst demnach den Gesetzesentwurf nicht, spinnst dir aber
dennoch allerlei zurecht, das der für Konsequenzen hat. Keine weiteren
Fragen.
Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen
unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu ändernden
Text.

Dieses ist das angelsächsische System, welches auch als \'common law\'
bekannt ist und das ich aufs heftigste ablehne.

Ich finde, dass eine Gesetzesvorlage das Gesetz in der geänderten Form
enthalten soll, plus meinetwegen der Änderungen.

Aber ohne die zu ändernden Textstellen und ohne die geänderte Fassung
sind die Änderungsvorschläge \'solo\' komplett unverständlich.

Diese geänderte Fassung gibt es allerdings und ich hatte die auch
studiert, finde sie aber nicht mehr in den Weiten des Internets.

Geben tut es dies aber irgendwo noch, nur weiß ich nicht mehr wo.

Im übrigen bin ich kein Jurist und meine Einschätzungen der Rechtslage
basieren mehr oder weniger auf dem Wissen, das mir im Studium an der
TU-B beigebracht wurde. Aber immerhin war das einiges und deswegen bin
ich auf diesem Gebiet kein vollkommener Laie.

Trotz alledem ist wesentlich mehr juristisches knowhow erforderlich als
ich beisteuern kann, um die genaue Konstruktion dieses Gesetzes zu
entschlüsseln und die Konsequenzen zu verstehen, die daraus folgen.

Ich hatte meine Einschätzungen dabei auf dem Entwurf und meinem Wissen
aus dem Studium basiert und erhebe dabei nicht den Anspruch, dass dies
der tatsächlichen Rechtslage entspricht.


TH
 
Am 12.06.2023 um 15:14 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

die \'Erneuerbaren Energien\' (Wind und Sonne sind im wesentlichen
gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten
Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie
kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut
gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im
Netz letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter
Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist
und man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit \'erneuerbaren Energien\' heizen.

Das kann man durchaus so sehen. Man darf sich dann allerdings nicht
wundern, wenn man nicht ernst genommen wird.

Irgendwo habe ich mir das auch abgewöhnt, sowas zu erwarten.

Mir kommt die moderne Physik vor wie eine Theaterinszenieriung, wo eine
Farce auf eine Bühne gestellt wird und alle hinten im Chor Unsinn murmeln.

Da kann man eigentlich wenig machen außer immer wieder auf bestimmten
Grundsätzen zu beharren.

Zum Beispiel sollte kein Gesetz etwas vorschreiben, was man unmöglich
tun kann,

Das GEG schreibt aber etwas vor, das überhaupt nicht möglich ist,
nämlich zu 65% mit erneuerbaren Energien heizen.

Das ist unmöglich, weil Energie überhaupt nicht erneuert werden kann.

Allerdings meint das GEG überhaupt nicht Energie, sondern Brennstoffe
bzw. Strom.

Die werden fälschlich \'Energie\' genannt, obwohl Energie eine
physikalische Größe ist und kein Stoff.

Tatsächlich gemeint ist auch nicht Energie, sondern die Vorschrift
besagt, dass die Heizung zu 65% mit Quellen der Energie betrieben werden
muß, die \'erneuerbar\' sind. (gemeint ist eigentlich \'unerschöpflich\')

Dabei wird aber ohne Grund in die Entscheidungsfreiheit der Bürger
eingegriffen. Die Freiheit der Bürger umfaßt auch das Recht zu tun, was
niemandem schadet.

Daher kann eine Norm nur Schädigungen verbieten, aber nicht aktiv ein
Tun vorschreiben. Insbesondere kann eine Norm auch nicht vorschreiben,
wie und ob man heizt, sondern nur ggf. Emissionen von Schadstoffen regeln.

Die Norm definiert nun CO2 als Schadstoff, was eine frivole Lüge
darstellt, da CO2 natürlich vorkommt und für das Leben auf der Erde
unerläßlich ist.

Nur zu viel CO2 sollte es tatsächlich nicht werden, da CO2 ab bestimmten
Konzentrationen giftig ist.

Auf das \'Weltklima\' hat das Gas ohnehin nur geringen bis garkeinen
Einfluß, da Klima ein lokales Phänomen ist und lokalen Bedingungen
unterworfen ist.

Anstatt sich nun mit dem Klima an sich zu beschäftigen setzt das GEG
Normen bezüglich der Art des Brennstoffs, welchen die Bürger der BRD zu
benutzen hätten.



TH
 
Thomas Heger schrieb:

Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen
unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu ändernden Text.

Das erging mir so bei der letzten Änderung des WaffG. Ich habe tatsächlich
den bis dahin geltenden Gesetzestext anhand des Änderungsgesetzes editiert
um verstehen zu können was dabei rauskommt.

Dieses ist das angelsächsische System, welches auch als \'common law\' bekannt
ist und das ich aufs heftigste ablehne.

Ich finde, dass eine Gesetzesvorlage das Gesetz in der geänderten Form
enthalten soll, plus meinetwegen der Änderungen.

Ich stimme Dir zu, aber das birgt die Gefahr, dass das Stimmvieh verstehen
könnte, über was da gerade abgestimmt wird. Die Abgeordneten sollen
gefälligst auf die Knöpfe drücken, die Ihnen Franktion und/oder Lobbyverband
vorgeben.


Aber ohne die zu ändernden Textstellen und ohne die geänderte Fassung sind
die Änderungsvorschläge \'solo\' komplett unverständlich.

Das ist Absicht, siehe oben.


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
 
Am 13.06.23 um 20:28 schrieb Andreas Bockelmann:

Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen
unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu
ändernden Text.

Das erging mir so bei der letzten Änderung des WaffG. Ich habe
tatsächlich den bis dahin geltenden Gesetzestext anhand des
Änderungsgesetzes editiert um verstehen zu können was dabei rauskommt.

Klingt sinnvoll. Normalerweise möchte man nur wissen, was sich geändert
hat. Die beiden Texte nebeneinanderlegen und die Unterschiede finden
klingt schwieriger.

(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert
vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann, dann wär das fast
egal. Dürfte Juristen aber überfordern)

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Hanno Foest wrote:
(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert
vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann,

Banken und Versicherungen verschicken geänderte AGB in der neunen
Komplettfassung mit allen Änderungen im Fettdruck und einer kleinen
Liste, wo Änderungen vorliegen, im Vorwort. Ja, ist etwas mehr Papier,
vor allem im Netz als PDF natürlich ein riesiger Kostenfaktor.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Am 13.06.23 um 22:49 schrieb Axel Berger:

(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert
vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann,

Banken und Versicherungen verschicken geänderte AGB in der neunen
Komplettfassung mit allen Änderungen im Fettdruck und einer kleinen
Liste, wo Änderungen vorliegen, im Vorwort.

Ich glaub, das kann man nicht verallgemeinern - mir ist das noch nicht
untergekommen. Einigermaßen sinnvoll, aber mglw. auch wieder verwirrend,
da man dann zwei Versionen der jeweils gültigen AGB braucht - einmal mit
und einmal ohne Hervorhebungen (Neukunden dürften mit den Diffs nichts
anfangen können, Nachfragen, Supportaufwand...)

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Am 14.06.2023 um 00:33 schrieb Hanno Foest:
Am 13.06.23 um 22:49 schrieb Axel Berger:

(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert
vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann,

Banken und Versicherungen verschicken geänderte AGB in der neunen
Komplettfassung mit allen Änderungen im Fettdruck und einer kleinen
Liste, wo Änderungen vorliegen, im Vorwort.

Ich glaub, das kann man nicht verallgemeinern - mir ist das noch nicht
untergekommen. Einigermaßen sinnvoll, aber mglw. auch wieder verwirrend,
da man dann zwei Versionen der jeweils gültigen AGB braucht - einmal mit
und einmal ohne Hervorhebungen (Neukunden dürften mit den Diffs nichts
anfangen können, Nachfragen, Supportaufwand...)

Die Frage wäre, was die Abgeordneten mit den \'Diffs\' anfangen sollen.

Mir ist vollkommen unverständlich, wieso die geänderte Form des Gestzes
nicht mitgeliefert wird an die Abgeordneten.

Ohne sowas müssen die Abgeordneten sich eine aktualisierte Fassung des
Gesetzestextes selber erstellen oder ben \'blind\' abstimmen.

Anscheinend wird aber letzteres erwartet von den Parlamentariern.

Sowas geht aber GARNICHT!!!

Schließlich ist eine MINIMAL-Anforderung an Abgeordnete, dass sie
wissen, worüber sie abstimmen.


TH
 
Am 14.06.2023 um 07:36 schrieb Thomas Heger:
Am 14.06.2023 um 00:33 schrieb Hanno Foest:
Am 13.06.23 um 22:49 schrieb Axel Berger:

(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert
vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann,

Banken und Versicherungen verschicken geänderte AGB in der neunen
Komplettfassung mit allen Änderungen im Fettdruck und einer kleinen
Liste, wo Änderungen vorliegen, im Vorwort.

Ich glaub, das kann man nicht verallgemeinern - mir ist das noch nicht
untergekommen. Einigermaßen sinnvoll, aber mglw. auch wieder verwirrend,
da man dann zwei Versionen der jeweils gültigen AGB braucht - einmal mit
und einmal ohne Hervorhebungen (Neukunden dürften mit den Diffs nichts
anfangen können, Nachfragen, Supportaufwand...)

Die Frage wäre, was die Abgeordneten mit den \'Diffs\' anfangen sollen.

Sie sollen über die Diffs (das Gesetz zur Änderung des GEG) beraten und
abstimmen.

Mir ist vollkommen unverständlich, wieso die geänderte Form des Gestzes
nicht mitgeliefert wird an die Abgeordneten.

Wer sagt denn dass das nicht passiert. Neben dem Text des Entwurfes über
den abgestimmt werden soll gibt es regelmäßig auch eine Lesefassung des
Gesetzes. Diese ist quasi eine nichtamtliche Neufassung, aber über diese
wird nicht abgestimmt. Es wird ja nicht ein neues Gesetz beschlossen
sondern eine Änderung des bestehenden Gesetzes. Und deshalb ist auch nur
der Änderungsentwurf offiziell.

Ohne sowas müssen die Abgeordneten sich eine aktualisierte Fassung des
Gesetzestextes selber erstellen oder ben \'blind\' abstimmen.

Sie könnten sich auch eine aktualisierte Fassung (Lesefassung) selbst
erstellen oder durch ihr Büro oder das der Fraktion erstellen lassen,
aber das ist in der Regel (zumindest bei größeren Änderungen) nicht
notwendig, weil eine solche nichtamtliche Lesefassung häufig bereits vom
Entwurfverfasser erstellt wurde.

Eine m.E. mittlerweile leicht veraltete Version einer Lesefassung findet
sich auch im Netz: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/

Auch ansonsten müssen sie nicht blind abstimmen. Alle Gesetzesänderungen
sind Punkt für Punkt in der Vorlage des Änderungsgesetzes begründet und
der Änderungsentwurf wird vor der Abstimmung in drei Lesungen im
Bundestag beraten und oft auch noch in Fachausschüssen beraten.

> Anscheinend wird aber letzteres erwartet von den Parlamentariern.

Nein

> Sowas geht aber GARNICHT!!!

Du musst nicht Dein Unwissen, wie Gesetzesänderungen zustande kommen, so
laut herausschreien.
Schließlich ist eine MINIMAL-Anforderung an Abgeordnete, dass sie
wissen, worüber sie abstimmen.

Sollte man hoffen, ist aber nicht immer so und es ist nicht immer die
Schuld Anderer.
 
Am 14.06.23 um 07:36 schrieb Thomas Heger:

> Die Frage wäre, was die Abgeordneten mit den \'Diffs\' anfangen sollen.

Sehen, was sich geändert hat.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 

Welcome to EDABoard.com

Sponsor

Back
Top